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FAQ: Was ist ein Lastenheft? Was ist ein Pflichtenheft?

Sven Oliver Rüsche
Dienstag, 06 Februar 2018 / Veröffentlicht in F-A-Q, Webdesign, Werbeagentur

FAQ: Was ist ein Lastenheft? Was ist ein Pflichtenheft?

Das Pflichtenheft gehört genau wie das Lastenheft als Anlage zum Werkvertrag.

Gummersbach / Köln – Werbeagenturen benötigen für eine passende Angebotserstellung ein Lastenheft, oder ein Pflichtenheft vom Auftraggeber. In diesem FAQ erklären wir die genauen Unterschiede.

Lastenheft – Der Kunde schreibt seine Wünsche auf

In einem Lastenheft beschreibt der Kunde in „Prosa“, wie er sich das von ARKM zu realisierende Projekt vorstellt, welche Arbeiten von seiner Werbeagentur zu leisten sind. In einem Lastenheft sollte auch absolut klar werden, in welchem Umfang sich der Agenturkunde das Projekt vorstellt. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine redaktionelle Tätigkeit, oder ein gestalterisches Werk handelt. Mit dem Lastenheft zeichnet der Kunde seine Wünsche auf – setzt aber auch klare (finanzielle) Grenzen.

Als Anlage zu einem Lastenheft können Imagebroschüren, oder ähnliches dienen. Diese Anlage sollte auch wirklich nur eine Ergänzung sein und nicht das Lastenheft ersetzten. Gerade, wenn zwischen Digitaler, oder Offline-Produkten unterschieden wird.

Weiterhin KANN der Kunde hier auch vage technische Vorgaben machen. Zum Beispiel, welcher Typ Datenbank oder in welcher Programmiersprache gearbeitet werden soll (z.B. beim Webdesign) oder bei Druckprojekten kann der Auftraggeber seine Papierwünsche und das anschließende Druckformat bestimmen.

Ansonsten gehören detaillierte Lösungsvorschläge und Spezifikationen nicht wirklich in ein Lastenheft, sondern dann eher in das Pflichtenheft.

Beim Lastenheft soll der Kunde seine genauen Vorstellungen, die er definitiv im Kopf hat, zu Papier bringen.

Das Lastenheft wird Vertragsbestandteil und ist deshalb mit besonderer Sorgfalt zu behandeln. Selbstverständlich besteht immer auch die Möglichkeit die Werbeagentur ohne Lastenheft arbeiten zu lassen, jedoch besteht dann immer der Nachteil, dass elementare Kundenwünsche nicht umgesetzt werden. Gibt ein Kunde sein Projekt ohne Lastenheft, oder sogar Pflichtenheft in Auftrag, dann hat er etwaige Korrekturen zu bezahlen. Ohne Vorgaben kann die tätige Werbeagentur ja nur nach besten Wissen und Gewissen und unter Berücksichtigung der eigenen Expertise das Projekt erstellen.

Im Grunde hat das Lastenheft auch noch eine wichtige Aufgabe: Nötige Kundentermine können so auf ein Minimum reduziert werden. Auch das anschließend folgende Agenturangebot wird dann schon sehr nahe an den Kundenwünschen herankommen, im Idealfall sogar für eine Punktlandung sorgen.

Pflichtenheft – Detailfragen perfekt dokumentiert

Hat das Auftraggeber Unternehmen ein eigenes Corporate Design (CD) oder Corporate Identity (CI)? Dann besteht meistens auch eine Markendefinition. Diese drei Grundpfeiler bestimmen dann auch quasi, in welchem Rahmen sich dann auch das Projekt bewegen darf.

Ein detailliertes Pflichtenheft kann (kostenpflichtig) von ARKM in enger Zusammenarbeit mit dem Kunden erstellt werden. Folgende Punkte gehören auf jeden Fall in das Pflichtenheft rein, wenn ein Online-Shop, oder eine Internetseite von der ARKM Werbeagentur erstellt werden soll:

  • CI, Logo
Realer Umfang des Projekts
  • Navigation, Menüpunkte, Themen, Unterthemen
  • Farbkombinationen
  • Stilrichtung, Wirkung der Seite auf den Betrachter
  • Fotos, Muster, Skizzen, Geometrische Elemente
  • Animationen, Video, Sound
  • Newsletter, Gästebuch(?), Kundenforum (?)
  • Interaktivität
  • Personalisierung
  • Welches CMS, Welche Programmierung, Welches Webhosting

Das Pflichtenheft wird – genau wie das Lastenheft – anschließend Vertragsbestandteil und ist dann nach der Fertigstellung ein idealer Controlling-Helfer. Gerne besprechen wir mit ihnen beim kostenlosen Erstgespräch weitere Details …

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Tags FAQ, Gummersbach, Köln, Webdesign

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